Jagdschule – An der Gonzeburg
Inhaber: Werner Stutz
Immichenhainer Str. 34
34637 Schrecksbach
Impressum
Telefon: 06698 8667
Mobil: 0174 5637795
Telefax: 06698 911623
E-Mail: stutz@jagdschule-gonzeburg.de
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt seine verbindliche Teilnahme an dem ausgewählten Lehrgang. Die Jagdschule ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann. Der Gesamtpreis des Lehrgangs ist mit der Anmeldung fällig und in zwei Raten zahlbar. Die erste Rate in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule zur Zahlung fällig. Die zweite Rate über den Restbetrag des Gesamtpreises ist bis spätestens vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule zu überweisen. Die Anmeldung zur Jägerprüfung ist kostenpflichtig und wird bei Absage oder nicht erscheinen in Rechnung gestellt.
2. Wird die Durchführung des Lehrgangs infolge von höherer Gewalt oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet, wobei sich die zu erstattende Gebühr pro durchgeführten Lehrgangstag anteilig reduziert.
3. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Jagdschule schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände (Waffen, Ferngläser und dergleichen) aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
4. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Jagdschule schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände (Waffen, Ferngläser und dergleichen) aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
Kann der Teilnehmer krankheitsbedingt den Lehrgang nicht antreten oder muss er ihn krankheitsbedingt abbrechen, so kann er innerhalb eines Jahres den Lehrgang erneut belegen, ohne dass hierfür weitere Kosten anfallen. Der Teilnehmer hat einen Nachweis dafür zu erbringen, dass er aus gesundheitlichen Gründen den Lehrgang nicht antreten oder abbrechen musste.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur aktiven und harmonischen Zusammenarbeit mit der Jagdschule und den anderen Lehrgangsteilnehmern. Er hat an den Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen und insbesondere während der Schießausbildung die Anweisungen des Schießleiters und des Standpersonals strikt zu befolgen. Grobe Verstöße gegen diese Anweisungen werden mit sofortigem Ausschluss vom weiteren Lehrgang geahndet. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.
6. Im Falle des Nichtbestehens der schriftlichen oder mündlich/praktischen Prüfung kann der Teilnehmer diese innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Im Falle des Nichtbestehens der Schießprüfung kann er diese am gleichen Tag wiederholen. Sollte er auch die Wiederholung nicht bestehen, so kann er die schriftliche und mündliche Prüfung fortsetzen, muss aber die Schießprüfung wiederholen.
7. Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit Zustimmung der anderen Kursteilnehmers und der Jagdschule gestattet.
8. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
9. Als Gerichtsstand wird Schrecksbach vereinbart.
10. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bildrechte
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